Kennen Sie ein naturnahes, strukturreiches Gewässer? Oder Haben Sie beim Spazierengehen ein totes Tier gefunden?
Dann schicken Sie uns einfach eine Email mit genauer Standortbeschreibung (GoogleMaps Standort) des Teiches oder Baches bzw. Fotos des Flusskrebses (am besten von allen Seiten des Tieres) an info@edelkrebsprojektnrw.de und ihren Kontaktdaten.
Wir helfen Ihnen bei der Artbestimmung und prüfen unsere Datenbank und führen ggf. vor Ort, ob das Gewässer für Edelkrebse geeignet ist.
Wenn Sie mehr über die Lebensweise, Biologie und das fachgerechte Kartieren der Edelkrebse, sowie das richtige Unterscheiden zwischen Edelkrebs und amerikansichen Flusskrebsen lernen möchten, dann besuchen sie unsere nächste Flusskrebskartierer-Schulung. Schulungsankündigungen finden Sie rechtzeitig hier.
Mit unserem Patenschaftsprogramm ernennen wir sozusagen für einen Edelkrebsbestand informelle "Aufpasser vor Ort", die uns regelmäßig den Zustand und potentielle Gefährdungen melden. Mit der Hilfe unserer Edelkrebspaten und ihrer Arbeit lassen sich Gefährdungen und Veränderungen frühzeitig erkennen, sodass wir mit den Behörden zusammen geeignete Schutzmaßnahmen einleiten können.
Über die Vergabe von Edelkrebspatenschaften möchte das Edelkrebsprojekt NRW für möglichst viele Gewässer Personen finden, die ehrenamtlich das Monitoring eines Bestandes vornehmen.
Als Edelkrebspaten kommen die jeweiligen Fischereipächter, aber auch andere Personen mit nachweislich ausreichenden Kenntnissen in Betracht, die die Obhut über ein Gewässer besitzen und sich für Edelkrebse einsetzen wollen.
Die Edelkrebspaten werden durch unserer Kartierer-Schulung oder ggf. eine Einweisungen vor Ort auf ihre Aufgabe vorbereitet. Die Mitarbeiter des Edelkrebsprojektes NRW stehen dem Paten danach natürlich weiterhin unterstützend zur Seite. Das nötige Arbeitsgerät und Krebsreusen (nur mit Fischereischein!) werden kostenlos vom Projekt zur Verfügung gestellt. Aufwandsentschädigungen können beantragt werden.
Neben einem gültigen Fischereischein ist die Einbindung der Gewässer-Eigentümer oder –Pächter immer notwendig. Ist der Fang von Edelkrebsen geplant, muss dazu eine Genehmigung der Oberen Fischereibehörde vorliegen! Wir helfen Ihnen gerne dabei.
In einem abgemachten regelmäßigen Turnus (alle 2 bis 3 Jahre) melden Sie uns als Edelkrebspate eines bestimmten Gewässers das Vorkommen des Edelkrebses, sowie bestehende Gefährdungsfaktoren und ggf. Vorschläge von Schutzmaßnahmen.